Wärmepumpen-Förderung in Hamburg

ℹ️ Hinweis: Förderbeiträge können sich ändern. Maßgeblich sind die aktuellen Bestimmungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude und der IFB Hamburg. Stand: 2026.

Bund und Stadt unterstützen den Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme mit attraktiven Zuschüssen. Je nach Vorhaben sind Förderbeträge von bis zu 15.000 € oder mehr möglich.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Die BEG fördert den Austausch fossiler Heizungen gegen Wärmepumpen:

Luft-Wasser Wärmepumpe (EFH)5.000 € – 7.000
Erdwärmepumpe (EFH)8.000 € – 11.000
Großwärmepumpen (MFH, Gewerbe)Individuell, höhere Beiträge

Förderprogramme der IFB Hamburg

Die Hamburgische Investitions- und Förderbank ergänzt die Bundesförderung mit eigenen Programmen:

  • Zuschuss für Erdwärmesonden: Unterstützung bei der Bohrung
  • Energieberatung: geförderte Beratung vor der Sanierung
  • Bonus für Gesamtsanierungen: Zusatzförderung bei Kombination mehrerer Maßnahmen

Zuständige Stelle für die Umsetzung ist die IFB Hamburg.

Steuerliche Vorteile

Auch steuerlich lässt sich eine Wärmepumpe geltend machen:

  • Abzug als Liegenschaftsunterhalt beim Ersatz einer bestehenden Heizung
  • Abzug als energiesparende Investition bei wertvermehrenden Maßnahmen
  • Verteilung der Abzüge über maximal drei Steuerperioden

Für die persönliche Situation wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberatung.

So beantragen Sie die Förderung

  1. Vor der Installation: Förderantrag einreichen
  2. Zusage abwarten: erst nach Bewilligung mit der Installation beginnen
  3. Nach der Installation: Abschlussdokumente einreichen
  4. Auszahlung: der Beitrag wird nach Prüfung überwiesen

Der vermittelte Fachbetrieb unterstützt Sie beim gesamten Förderprozess.

Förderung prüfen lassen →